[Flugplatz Heppenheim EDEP] WG: Achtung Flugbeschränkungen rund um Ramstein am 8. September
Zur Info. Von: Peter Hammann <geschaeftsstelle@lsvrp.de <mailto:geschaeftsstelle@lsvrp.de> > Betreff: Achtung Flugbeschränkungen rund um Ramstein am 8. September Datum: 1. September 2022 um 19:30:38 MESZ An: geschaeftsstelle@lsvrp.de <mailto:geschaeftsstelle@lsvrp.de> Antwort an: p.hammann@lsvrp.de <mailto:p.hammann@lsvrp.de> Rundmail an alle aktiven Piloten!! Die Polizeihubschrauberstaffel in Koblenz hat mich gebeten folgende Email an alle Piloten zu verteilen: Gruà Peter Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich einer erneut in Ramstein stattfindenden Ukraine-Konferenz am 08.09.2022 möchten wir Sie frühzeitig bezüglich der Ãnderung der Luftraumstruktur sensibilisieren und bitten die Informationen an die Luftfahrzeugführer in ihrem Bereich zu steuern. Zum Schutz der Ukraine-Konferenz wird voraussichtlich am 08.09.2022 von 07:00 Uhr â 20:00 Uhr (lokal) ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R, AusmaÃe CTR ETAR) sowie ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ, 20NM Radius) durch das BMDV eingerichtet. Die AusmaÃe der jeweiligen Gebiete werden im Rahmen eines NOTAMs auf der Seite der DFS veröffentlicht und sollten im Rahmen der Flugvorbereitung tagesaktuell eingesehen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt (01.09.2022 um 14:42 Uhr) ist jedoch davon auszugehen, dass die Kartendarstellung wie folgt veröffentlicht wird (siehe Anlage). Vor diesem Hintergrund weisen wir auch nochmal ausdrücklich auf die aktuell vorliegenden Regelungen im Flugbeschränkungsgebiet und in der RMZ/TMZ hin: 1.1 RMZ/TMZ âRamsteinâ Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Saarbrücken (EDDR) und die Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen âED-R Ramstein". In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von * a) Flüge der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte sowie Flüge im Auftrag der Bundeswehr, * b) Flügen der Polizeien und im Auftrag der Polizeien, * c) Flügen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, * d) Ambulanzflügen sowie von * e) Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120m über Grund die Frequenz 135,600 MHz, Rufzeichen âPolice Infoâ zu nutzen und den Code A3777 unaufgefordert abzustrahlen. Ggf. weist âPolice Infoâ einen alternativen SSR-Code zu. Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zu â Kennung der gerufenen Station, â Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster, â Standort, Flughöhe und Flugabsichten. Während des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden. Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt. Im Bedarfsfall kann die Polizei Rheinland-Pfalz weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen. 1.2 ED-R âRamsteinâ In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschlieÃlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind * Flüge von Staatsluftfahrzeugen im Zusammenhang mit der Ukraine-Konferenz, * Flüge ausschlieÃlich nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 3600 Fuà MSL und darüber, * Flüge von und nach Ramstein (ETAR), * Flüge der Bundeswehr, * Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien, * Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie * Ambulanzflüge. Trainingsflüge sowie Foto- und Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht erlaubt. Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizei Rheinland-Pfalz im Einsatzabschnitt Luft anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt. Das Verfahren und die Erreichbarkeiten werden durch die Polizei Rheinland-Pfalz den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt. Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz (âPolice Infoâ) aufrechtzuerhalten. Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt. VerstöÃe gegen die genannten Regelungen werden entsprechend geahndet. Anmerkung: Hiesige Informationen entbinden nicht von einer tagesaktuellen Flugvorbereitungspflicht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen GrüÃen Julia Junglen POLIZEIPRÃSIDIUM EINSATZ, LOGISTIK UND TECHNIK Polizeihubschrauberstaffel Flugplatz 56333 Winningen _______________________________________________ Flugplatz Heppenheim EDEP Mailingliste -- flugplatz@aeroclub-heppenheim.de Zur Abmeldung von dieser Mailingliste senden Sie eine Nachricht an flugplatz-leave@aeroclub-heppenheim.de
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