Zur Info!!!

 

Von: Maria End <endmaria@icloud.com>
Gesendet: Donnerstag, 1. September 2022 19:37
An: Andreas Scheuermann <info@aero-service-worms.de>
Betreff: Fwd: Achtung Flugbeschr��nkungen rund um Ramstein am 8. September

 

LG, Maria



Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

 

Von: Peter Hammann <geschaeftsstelle@lsvrp.de>

Betreff: Achtung Flugbeschr��nkungen rund um Ramstein am 8. September

Datum: 1. September 2022 um 19:30:38 MESZ

An: geschaeftsstelle@lsvrp.de

Antwort an: p.hammann@lsvrp.de

 

Rundmail an alle aktiven Piloten!!

Die Polizeihubschrauberstaffel in Koblenz hat mich gebeten folgende Email an alle Piloten zu verteilen:

Gru�� Peter

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anl��sslich einer erneut in Ramstein stattfindenden Ukraine-Konferenz am 08.09.2022 m��chten wir Sie fr��hzeitig bez��glich der ��nderung der Luftraumstruktur sensibilisieren und bitten die Informationen an die Luftfahrzeugf��hrer in ihrem Bereich zu steuern.

 

Zum Schutz der Ukraine-Konferenz wird voraussichtlich am 08.09.2022 von 07:00 Uhr ��� 20:00 Uhr (lokal) ein Gebiet mit Flugbeschr��nkungen (ED-R, Ausma��e CTR ETAR) sowie ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ, 20NM Radius) durch das BMDV eingerichtet. Die Ausma��e der jeweiligen Gebiete werden im Rahmen eines NOTAMs auf der Seite der DFS ver��ffentlicht und sollten im Rahmen der Flugvorbereitung tagesaktuell eingesehen werden.

Zum aktuellen Zeitpunkt (01.09.2022 um 14:42 Uhr) ist jedoch davon auszugehen, dass die Kartendarstellung wie folgt ver��ffentlicht wird (siehe Anlage).

 

 

Vor diesem Hintergrund weisen wir auch nochmal ausdr��cklich auf die aktuell vorliegenden Regelungen im Flugbeschr��nkungsgebiet und in der RMZ/TMZ hin:

 

1.1 RMZ/TMZ ���Ramstein���

Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Luftr��ume D (Kontrollzone) Saarbr��cken (EDDR) und die Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibr��cken (EDRZ) sowie das Gebiet mit Flugbeschr��nkungen ���ED-R Ramstein".

In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von

���� a) Fl��ge der Bundeswehr und der alliierten Streitkr��fte sowie Fl��ge im Auftrag der Bundeswehr,

���� b) Fl��gen der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,

���� c) Fl��gen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,

���� d) Ambulanzfl��gen sowie von

���� e) Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flugh��he bis zu 120m ��ber Grund

die Frequenz 135,600 MHz, Rufzeichen ���Police Info��� zu nutzen und den Code A3777 unaufgefordert abzustrahlen. Ggf. weist ���Police Info��� einen alternativen SSR-Code zu.

Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zu

��� Kennung der gerufenen Station,

��� Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster,

��� Standort, Flugh��he und Flugabsichten.

W��hrend des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde H��rbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der H��rbereitschaft fortgesetzt werden.

Die Sprechfunkmeldungen sind auch f��r den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt.

Im Bedarfsfall kann die Polizei Rheinland-Pfalz weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen.

Fl��ge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen.

 

1.2 ED-R ���Ramstein���

 

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschr��nkungen sind alle Fl��ge einschlie��lich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschr��nkungen ausgenommen sind

  • Fl��ge von Staatsluftfahrzeugen im Zusammenhang mit der Ukraine-Konferenz,
  • Fl��ge ausschlie��lich nach Instrumentenflugregeln in Flugh��hen von 3600 Fu�� MSL und dar��ber,
  • Fl��ge von und nach Ramstein (ETAR),
  • Fl��ge der Bundeswehr,
  • Fl��ge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
  • Fl��ge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie
  • Ambulanzfl��ge.

Trainingsfl��ge sowie Foto- und Vermessungsfl��ge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht erlaubt.

Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchfl��ge sind bei Fl��gen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizei Rheinland-Pfalz im Einsatzabschnitt Luft anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt. Das Verfahren und die Erreichbarkeiten werden durch die Polizei Rheinland-Pfalz den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.

W��hrend des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschr��nkungen ist eine dauernde H��rbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz (���Police Info���) aufrechtzuerhalten.

Durchfluggenehmigungen nach ��17 LuftVO werden nicht erteilt.

 

 

Verst����e gegen die genannten Regelungen werden entsprechend geahndet.

 

Anmerkung: Hiesige Informationen entbinden nicht von einer tagesaktuellen Flugvorbereitungspflicht.

 

F��r R��ckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf��gung.

 

Mit freundlichen Gr����en

 

Julia Junglen

 

POLIZEIPR��SIDIUM EINSATZ, LOGISTIK UND TECHNIK

 

Polizeihubschrauberstaffel

Flugplatz

56333 Winningen