STRONGA   ABOGADOS Y ASESORES
             
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   Abschließende Mitteilung für die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes
Wir möchten Sie informieren, dass das Büro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit über zwei Jahren nicht beansprucht wurde.
 
          Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht beträgt momentan 8.540.225.10 EURO
                                                                           
Das ursprüngliche Preisgeld bertug 5.906.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Büros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert.
Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsförderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie über dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen..
Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemäß des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft für eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Büro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation für das Beanspruchen dieses Gelds.
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft überprüfen und bestätigen wird ob ihre Identität uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung
                                          TEL.: 0034 631 891 993. SANCHEZ  RODRIGUEZ
ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte vor den 30-10-2018 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, während ir Iwhnen unsere Rechtshilfe Versichern.
 
Mit freundlichen Grüßen
STRONGA ABOGADOS Y ASESOREy
 GERICHTSHOF
RECHTSANWAELTE AM OBERSTN
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.Stronga Asociados, Abogados, Fiscal Y  Accesoria   horario de consultas  Lunes. – Viernes De. 09  - 18.30 Reg. 65420/ M L A &. miembro señor del Consejo de Constitucional de España. . Banco La Caixa1 CAIXESBBXXX Banco Santander,Banco Central de España

      
     
 
  
  
  
  
 
  
     
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